Entwicklungspolitische Bildung, Beratung und Globales Lernen

 

Kein Hunger

Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern

  1. Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben.
  2. Bis 2030 alle Formen der Mangelernährung beenden. Das schließt die Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter fünf Jahren bis 2025 ein. Darüber hinaus wird den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen sowie älteren Menschen besonders Rechnung getragen.
  3. Bis 2030 werden die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern verdoppeln. Dies soll unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung erreicht werden.
  4. Bis 2030 werden die Nachhaltigkeit der Systeme für die Nahrungsmittelproduktion sichergestellt und resiliente landwirtschaftliche Methoden angewendet. Dabei soll die Methoden die Produktivität und der Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern.
  5. Bis 2020 wird die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wild lebenden Artverwandten bewahrt. Dies soll erreicht werden durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, den den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens. Hierfür wird eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile auf lokaler und internationaler Ebene vereinbart.
  6. Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere werden erhöht. Durch die verstärkte internationale Zusammenarbeit wird die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern verbessert.
  7. Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten werden unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde korrigiert und in Zukunft verhindert.
  8. Es werden Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergriffen. Darüber hinaus wird der raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven erleichtert um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen.
Titel
04.07. bis 08.07.2016, Essen und Konsum, Kinderhaus Quickelbü, Quickborn
Afrika in die Kita bringen
Essen
Projektplanung und -management im Natur- und Artenschutz
Wir spielen Welt / Weltspiel